Gesetzlich Versicherte

Wir verfügen über eine Kassenzulassung und können die Behandlung mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte – eine Überweisung oder Bewilligung im Vorfeld ist nicht notwendig.

Nach den ersten orientierenden Gesprächen (Sprechstunde und probatorische Sitzungen) stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Kasse prüft den Antrag und übernimmt im Bewilligungsfall die Kosten der Therapie.

Privat Versicherte

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte klären Sie den Umfang der Kostenübernahme vorab mit Ihrer Versicherung.

Beihilfeberechtigte

Bitte klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrer Beihilfestelle.

Selbstzahler

Eine Behandlung als Selbstzahler ist möglich. Das Honorar orientiert sich an der GOP. Sprechen Sie uns gern an.

Ausfallhonorar

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir in Rechnung stellen, da der Termin für Sie reserviert war. Die Frist nennen wir Ihnen beim Therapiebeginn.